Gedenkveranstaltung in Dresden findet auf jeden Fall statt! Kein Verbot!
Der Trauermarsch für die Bombenholocaustopfer der alliierten Kriegstreiber von 1945, tritt nun in entscheidende Rechtskampfphase ein. Ab dem 1. Februar 2010 gilt das neue Diktat zum Versammlungsgesetz in Sachsen. Aufgrund dieser neuen Bestimmungen werden alle Aufmärsche, seien sie national, antideutsch oder bürgerlich in Dresden auf stationäre Kundgebungen herunter deklariert. Dies ist jedoch lediglich die Grundlage eines ohnehin erwarteten Rechtskampfes, welchen alle Veranstalter nun gegen das neue Versammlungsgesetz führen werden.

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