Nachdem sich der höchst umstrittene Landrat Michael Czupalla seit der Kreistagswahl 2008 und dem damit verbundenen Einzug der NPD in Fraktionsstärke regelmäßig unter Ausnutzung seines Machtamtes der Wiederspiegelung des nordsächsischen Wählerwillens im Kreisparlament widersetzte, drohen ihm und seiner Komplizin Stoye nun die rechtlichen Konsequenzen. Nachdem Don Czupalla durch rechtswidriges Heraufsetzen der Fraktionsmindeststärke von 4 auf 5 Mandate, den neugewählten Kreisräten der NPD den Fraktionsstatus verwehrte, sorgte er nun mittels klaren Rechtsbruches dafür, dass die 4 gewählten Kreisräte Steffen Heller, Jens Gatter, Andreas Siegel und Jens Naumann in keinen der entscheidenden Ausschüsse kommen und somit ihr Wählerauftrag nur noch bedingt wahrgenommen werden kann.
Der Landrat wird nun, genau wie viele andere Scheindemokraten der etablierten Blockparteien, eine Nachhilfe in Sachen Demokratie von der NPD erhalten.
Strafanzeige
Die Unterzeichner sind Kreisräte im Kreistag von Nordsachsen.
Wir beschuldigen hiermit den Landrat des Landkreises Nordsachsen,
Herrn Michael Czupalla,
der Rechtsbeugung und der Anstiftung von Untergebenen zu Straftaten.
Wir beschuldigen weiterhin die Amtsleiterin Recht, die Volljuristin Frau Stoye der wissentlichen Ausführung dieser Rechtsbeugung
und stellen deshalb gegen die beiden vorgenannten Personen Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Rechtsgründe.
Sachverhalt:
Am Mittwoch, d. 23. September 2009, kam es im Kreistag von Nordsachsen zu einer Neuwahl verschiedener Ausschüsse des Kreistages nach Paragraph 38 der Sächsischen Landkreis-Ordnung.
Nach völlig einheitlicher Rechtsprechung sollen Ausschüsse die Zusammensetzung des Kreistages widerspiegeln. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Listenwahlverfahren, bei dem sich im Ergebnis eine Zusammensetzung ähnlich einem Spiegelbild des Kreistages ergibt.
Der beschuldigte Landrat Czupalla hat mehrfach in der Öffentlichkeit erklärt, daß er nicht wünscht, daß einer der vier Unterzeichner in einen der Ausschüsse gewählt wird.
Bei Versuchen im August 2008 unter Anwendung des Listenwahlverfahrens die Unterzeichner aus den Ausschüssen herauszuhalten, gelang ihm dies nicht. Er ließ bereits damals unmittelbar danach die Wahl wiederholen und wandte rechtswidrig ein sogenanntes Mehrheitswahlverfahren an.
Dieses Mehrheitswahlverfahren ist nach den Bestimmungen der Sächsischen Landkreis-Ordnung nur zulässig, wenn nur ein einziger Wahlvorschlag vorliegt.
Bereits damals, am 16. September 2008, behauptete Herr Czupalla, es gäbe nur einen einzigen Wahlvorschlag. (Für den unterzeichnenden Kreisrat Naumann saß damals noch der inzwischen verstorbene Kreisrat Bernd Güntner im Kreistag.)
Ergänzend sei angemerkt, daß der Landrat alle anderen zu wählenden Gremien wie z.B. die Aufsichtsräte der Beteiligungen des Landkreises nach dem Listenwahlverfahren wählen ließ. Bei diesen Wahlen mußte er nicht fürchten, daß die Unterzeichner Sitze erhalten, da diese Gremien insgesamt zu klein sind, als daß eine Fraktion von 4 (aus 80) Kreisräten einen Sitz erhalten könnte.
Bei der Sitzung am 23. September 2009 haben die unterzeichneten Kreisräte sehr genau darauf geachtet, daß sie alle irgendwie gearteten Mißverständnisse umgehen und ganz genau dem Ansinnen des Landrats widersprechen. So wurde von uns zu jedem neuen Wahlgang ausdrücklich betont, daß wir einen eigenen, von den Vorschlägen des Landrates abweichenden, Wahlvorschlag einreichen möchten.
Wir gaben jedes Mal zu Protokoll, daß wir ausdrücklich widersprechen, daß jemand anderes auf unserem Wahlvorschlag noch mitkandidiert. Insofern war selbst jemandem, der nicht mit der Materie vertraut ist, völlig klar, daß es mindestens zwei Wahlvorschläge gab, nämlich jenen, den der Landrat vor der Sitzung ausgeteilt hatte (und den er dann auch auf den Stimmzettel schreiben ließ) und unseren.
Insbesondere ist es jemandem wie dem Landrat Czupalla, der seit 1990 Kreistagssitzungen leitet, unbedingt erkennbar gewesen, daß es (mindestens) zwei Wahlvorschläge gab. Trotzdem behauptete er, es gäbe nur einen einzigen Wahlvorschlag, nämlich den der Unterzeichner.
Er ließ daraufhin einen Wahlzettel drucken, auf dem alle 80 Kreisräte aufgeführt waren. Dabei waren die obersten 15 Plätze jenen reserviert, die nach dem zuvor ausgeteilten Vorschlag gewählt werden sollten, danach standen auf dem Stimmzettel, also auf den Plätzen 16-17, die zwei von uns benannten Kreisräte und daran schlossen sich alle anderen Kreisräte (auch unsere beiden anderen) an, bis zum Platz 80.
Der wesentliche Unterschied bei einer Mehrheitswahl ist, daß jeder Abstimmungsberechtigte so viele Stimmen hat, wie Plätze vorhanden sind (im Fall der Ausschußwahlen also 15 Stimmen).
Dadurch ergibt sich das dem demokratischen Prinzip fremde Ergebnis, daß die Mehrheit (hier 76 Kreisräte) alle vorhandenen Sitze unter sich verteilen können und der Minderheit (den unterzeichnenden vier Kreisräten) keine ihrem Proporz entsprechenden Anteile gewähren. Die vom Gesetzgeber gewollte Spiegelbildlichkeit geht dadurch verloren.
Es ist davon auszugehen, daß der Landrat Michael Czupalla diese Gesetzwidrigkeit vollumfänglich durchschaut und daß er sie sogar förderte und die genaue Ausformung in Auftrag gegeben hat.
Die juristische Referentin des Landrates, die Volljuristin Frau Stoye, erklärte immer wieder, es sei eben nur ein Wahlvorschlag vorhanden und dann habe man eben nach Mehrheitswahlrecht zu wählen.
Es ist völlig unglaubwürdig, daß eine Volljuristin eine solche vollkommen abwegige Behauptung aus eigener Überzeugung vertritt. Vielmehr ist davon auszugehen, daß der Landrat als ihr Vorgesetzter ihr aufgetragen hat, diese abwegige Meinung zu vertreten.
Es handelt sich nach Überzeugung der Unterzeichner hier nicht um irgendeine grobe Ungeschicklichkeit, sondern um bösen Vorsatz, sowohl durch den Landrat als auch durch die Amtsleiterin Stoye.
Wir bitten deshalb um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Landrat Michael Czupalla und gegen die Amtsleiterin Recht Frau Stoye.
Nordsachsen
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Muldental