Als Polizeipräsident hat man in der Regel viele Feinde. Gewichtiger wird diese Feindseligkeit jedoch, wenn in Ausübung einer solchen Machtposition gegen moralische Grundsätze sowie dem Gesetz der Ehre vorsätzlich verstoßen wird. So ist Alois Mannichl dafür bekannt, gegen bekennende Nationalisten als Randgruppe übereifrig und radikal aktiv gewesen zu sein. Ob nun die Verfolgung Passauer Gastwirte, welche der demokratisch legalisierten NPD Räumlichkeiten vermieteten, von Mannichl’s Schergen eingeschüchtert wurden oder selbst nach dem Tote noch politische Aktivisten aus dem Gräbern gezerrt wurden um Exempel zu statuieren, nichts konnte den Antideutschen Polizeichef stoppen. Nun scheinen ihn die Konsequenzen der Kriminalisierung erwischt zu haben.
Hier reißt sich die Polizeibehörde sowie die gleichgeschaltete Systempresse einmal mehr die Maske vom Gesicht. Ohne Beweise, nur gestützt auf die Angaben eines Schwerverletzten ist groß zu vernehmen „Neo-Nazi-Attacke“!!! Ohne auch nur den Hauch eines bestätigten Verdachtsmoments fordern die Blockparteien ein erneutes NPD-Verbot. Alle blasen ins gleiche Horn. Festnahmen folgen auf dem Fuß, da es aufgrund der Täterbeschreibung des Nationalisten-Hassers Mannichl nicht schwer ist, in der Szene einen 1,90m großen und kahlköpfigen Mann zu finden.
Während nahezu täglich Gewalttaten ausländischer Banden und Einzeltäter gegen Deutsche sensibel und in ihrer Herkunft verheimlichend als Randnotiz auftauchen oder Gewalttaten linksextremistischer Krimineller als Zivilcourage gelobt werden, ist man sich gerade vor dem Superwahljahr 2009 einig, wenn auch nur der entfernteste Verdacht gegen Nazis auftaucht. Eine 20-köpfige Sondergruppe der Polizei wurde aus dem Stand heraus gebildet und keinen Tag später gab’s die ersten Verhaftungen. Bei anderen, staatlich weniger interessanten Straftaten, wie z.B. der Mord und die Schändung von Kindern, anspielend auf den jüngsten Fall der kleinen Michelle aus Leipzig, ist man da entspannter und sorgt erst mal für ausreichend Täterschutz. Das ist eben der kleine aber feine Unterschied zu den Taten, die die oberen Herren selbst treffen.
Noch deutlicher wird das zweierlei Maß, wenn man die staatsanwaltlichen Forderungen betrachtet. Während der Komaschläger Erdinc S. in Köln den Rentner Waldemar W. aus niedrigen Beweggründen halb tot ins Koma geschlagen hat, forderte die Staatsanwaltschaft seiner Zeit 3,5 Jahre. Dank eines politisch korrekten Richters der Alt-68-iger bekam der Türke eine Bewährungsstrafe. Nicht mal einen Monat später schlug er erneut zu. Beim Angriff auf den Polizeipräsidenten Mannichl, liegen weder der Täter noch seine Beweggründe vor und die Staatsanwaltschaft fordert bereits bis zu 25 Jahre Haft. Es ist demnach davon auszugehen, falls es sich tatsächlich um einen Nationalisten handeln sollte, wird hier ein politisches Urteil fallen und zwar auf höchstem Strafniveau.
Warten wir es aber erst mal ab, wie sich die Lage entwickelt. In den meisten Fällen, wo Politik und gleichgeschaltete Systempresse so ins gleiche Horn geblasen haben, stellte es sich hinterher ganz anders dar. Ob nun geprellter Strichjunge, die vernachlässigte Hure oder ein gläubiger aus dem Drogenmilieu, alles wäre neben dem Neo-Nazi auch möglich und nicht mal ein Einzelfall.
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