Archive von Februar, 2008

Urteil im Prozess gegen Delitzscher Kinderschänder – 3 Jahre und 2 Monate Haftstrafe.

Gepostet von Test am 28 - Februar - 2008 Kommentar schreiben

Heute wurde dem 25-jährigen Vico Sommerlatte aus dem Delitzscher Osten der Prozess gemacht. Dauer der Verhandlung, mit halbstündiger Pause – 2 Stunden. Urteil 3 Jahre und 2 Monate. Unter Einbezug der gängigen Haftverbüßung kann davon ausgegangen werden, dass Sommerlatte bereits im Sommer 2010 wieder auf freien Fuß ist. Dies ist die Bewertung eines brD-Gerichtes zur Verschleppung, Vergewaltigung und des Missbrauchs einer 9-jährigen, einem wehrlosen Grundschulkind.

Vico Sommerlatte erfuhr im heutigen Schnellprozess die volle Milde des Gerichtes, welches bei einem Strafmaßspielraum von 2 bis 15 Jahren verhöhnende 3 Jahre und 2 Monate verhing. Milde für Geständigkeit, Milde für eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe von 500€, Milde für den Verzicht auf Anhörung des 9-jährigenOpfers.

Was bekam das Opfer für Milde von Sommerlatte?

Analverkehr, Oralverkehr und das Befriedigen per Kinderhand am 25-jährigen!

Der Verhöhnung des Opfers ist damit aber noch nicht genug getan, so wurde die zweite Verhandlungssache im heutigen Prozess vorläufig eingestellt. Es handelte sich laut Richter Göbel um eine weniger gewichtige Tat im Bezug auf das Strafmaß für den Missbrauch. Die Rede ist von Besitz pornografischer Schriften und Bilder ausschließlich von Kindern. Sommerlatte lud sich bereits im Vorfeld zu seiner späteren Tat vornehmlich Bilder aus dem Internet, welche Erwachsene und Kinder beim Ausüben von sexuellen Handlungen darstellen. Das Ergebnis der Einstellung dieses Verfahrens ist die strafmildernde Bescheinigung eines „unauffälligen Lebenswandel“ durch den Richter.

Kommen wir etwas detailierter zu den mildernden Umständen des Kinderschänders und fangen bei der Staatsanwältin an. Laut ihrer Rechnung betrug die gesamte Zeit der Tat, sprich: Verschleppung in die elterliche Wohnung von Sommerlatte, der Missbrauch und die Vergewaltigung sowie abschließend die Verbringung zur Grundschule Ost, ca. 30 Minuten. Demnach betrug der eigentliche Akt der Straftat ganze 10 Minuten. O-Ton der Staatsanwältin: Das ist ja nicht so lang!!!! Gewalt an der 9-jährigen wurde ebenfalls nicht verübt und ist somit erheblich auf das Strafmaß mildernd anzurechnen. Forderung der Staatsanwaltschaft: 3 Jahre und 2 Monate Haft plus Kosten des Verfahrens.

Wenn die anwesende Mutter des Opfers nicht bereits nach diesem Plädoyer den Glauben an Gerechtigkeit verloren hatte, bekam sie nun den Rest vom Verteidiger des Sommerlatte, Andrej Klein. Klein, selber Vater eines Kindes stellte fest, dass das Kind sprichwörtlich noch gut weggekommen sei wenn man bedenkt, dass andere Kinder oft monatelang vergewaltigt und missbraucht werden und das nicht selten von Familienmitgliedern. Der Missbrauch war für Klein klar aber ob man bei einem Akt von 10 Minuten auch noch von Vergewaltigung und Freiheitsentzug reden sollte, tat er als abwegig irrelevant ab. Dem nicht genug, hob Klein den besonders mildernden Umstand hervor, dass Sommerlatte dem Kind doch erspart hätte, vor Gericht auszusagen und im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleich noch 500€ als Wiedergutmachung zahlte. Dies verpflichtet die Nebenklägerin also die Mutter des Opfers, zu Kompromissen in ihrer Strafforderung. Man hätte es ja auch hart auf hart kommen lassen können und daher verlange er Gleichberechtigung für seinen Mandanten.

Forderung des Verteidigers, Herabsenken der Mindeststrafe auf 6 Monate und 3 Jahre und 2 Monate Haft für seinen Mandanten.

Zum Schluss kam dann noch die Nebenklage zum Plädoyer. Hierbei wurden Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidiger hinter dem Rücken der Mutter angeprangert und festgestellt, dass das Gericht die Verhandlung schnell übers Knie brechen wolle. 500€ als Form der Wiedergutmachung anzusehen, kam für die Anwältin der Nebenklage, Trust, auch nicht in Frage. Das 9-jährige Opfer sei bis heute noch zeitlich unabsehbar in psychologischer Behandlung und eine mögliche Haftstrafe sollte sich im Bereich von 4 bis 5 Jahren bewegen.

Desweiteren hatte die Nebenklage im Vorfeld nur sehr wenige Möglichkeiten der Vorbereitung. So bekam selbige die Anklage sowie Akteneinsicht erst eine Woche vor Prozessbeginn, was ihr ein mögliches Adhäsionsverfahren verwehrte. In diesem Verfahren können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Nun bleibt der gepeinigten Familie des Opfers der langwierige Kampf in einem erneuten zivilrechtlichen Prozess. Die Kosten und der psychischer Druck werden die Dauer des Prozesses bei weitem übersteigen.

Im abschließenden Urteil macht der Richter Göbel eine einfache und vernichtende Rechnung. Strafmaß wie von der Nebenklage gewünscht und sogar noch höher: 6 Jahre – Milde durch Täter-Opfer-Ausgleich die Hälfte, 3 Jahre. Anschluss an die Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidiger, 3 Jahre und 2 Monate. Punkt.

Bereits im Rechtsstreit des Delitzscher Maik Scheffler gegen die Stadt Delitzsch wegen der Durchführung einer Demonstration gegen Kinderschänder wenige Tage nach der Tat, wurde der Kinderschänder allgemein als zu schützende Randgruppe der Gesellschaft bezeichnet, dessen Rechte es zu wahren gilt. Die Stadt Delitzsch zeigte damals schon ihre Auffassung von Gerechtigkeit gegenüber den Kindern des zu vertretenden Volkes. Der Prozess wurde damals von Scheffler gewonnen und die Forderung nach härteren Strafen für Pädophile und Schänder fand ihre Öffentlichkeit. Das Opfer und ihre Familie hingegen haben statt Gerechtigkeit nur Hohn erhalten und somit im Kampf um die Rechte ihres Kindes verloren. Damit reihen sie sich in eine unendliche Schlange der Opfer des brD-Systems ein.

Fortsetzung folgt …

Siehe auch

Erfolgreicher Rechtskampf gegen die Stadt Delitzsch – Demonstration am 9. November gegen Kinderschänder erlaubt.

Kein Vertuschen – Kein Vergessen! Kinderschänder an den Pranger!

Mindestens 2 Jahre Haft für Kinderschänder Vico Sommerlatte aus Delitzsch

Ca. 350 Teilnehmer bei Protestmarsch gegen Kinderschänder in Delitzsch

Zu den Fragen, warum wir den Staat anklagen, wenn ein Kind geschändet oder gar getötet wird

Schergen der Meinungsdiktatur in Delitzsch unterwegs

Gepostet von Test am 26 - Februar - 2008 Kommentar schreiben

Die Kameraden des älteren Semesters mögen sich bei solchen Schlagzeilen an die Meinungsmaschinerie der gestürzten DDR in Form ihrer Geheimpolizei STASI (Staatssicherheit) erinnert fühlen. Auch damals gab es sogenannte „Arbeitsgruppen“, welche unterwegs in Schulen und Vereinen sowie den „Treffs“ von Jugendlichen waren um den politischen Gegner (damals auch Feind genannt) zu denunzieren und die Schäfchen auf dem verordneten Kurs zu halten. Schaut man sich die Namen der heutigen Arbeitsgruppe „Extremismus und Gewalt“ an, kommt man nicht umhin zu denken, dass hier eins zwei Verantwortliche ihr damaliges Handwerk nicht verlernt haben.

Ausgestattet mit vorerst 35oo€ Fördermitteln hat die sogenannte „Arbeitsgruppe, Extremismus und Gewalt“ ihre Arbeit aufgenommen. Die Stadt Delitzsch reagiert somit erstmals wieder seit ca. 7 Jahren auf die Aktivitäten Nationaler Sozialisten in und um Delitzsch. Werbeaufhänger für die Bande von Denunzianten sind kürzlich aufgetauchte Sprühparolen und Plakate in der Delitzscher Innenstadt, welche Schlagwörter und Fakten der nationalrevolutionären Opposition zum Ausdruck bringen sollen. Da man anscheinend unfähig ist, sich mit den Aussagen der propagandistischen Darstellungen inhaltlich auseinanderzusetzen, beschränkt man sich auf die Beklagung der Anbringungsweise dieser Mittel. Sicherlich mag der ein oder andere Beteiligte solcher Aktionen manch ungeeignete Sprühstelle auserkoren haben, wovon wir uns auch distanzieren möchten  so fällt doch stark auf, dass die Stadt seit Jahren ein Graffiti-Problem hat, welches mit nationalen Jugendlichen rein gar nichts zu tun hat. Ob inhalts- und gestaltlose Sprühbilder oder hunderter sogenannter „Gebietsmarkierungen“ ala Ghetto USA hier in Delitzsch, moniert wurde es bisher von keiner Arbeitsgruppe. So kann es doch aus unserer Sichtweise heraus nur eine kreative und bildungfördernde Bereicherung des Stadtbildes sein, wenn zwischen all den sinnlosen Kreationen einer ziel- und perspektivlosen Jugendkultur noch inhaltlich zum nachdenken anregende Kontraste entstehen.

Wenn man sich die Aussagen mancher Verantwortlicher oder die Geschichten mancher federführender Vereine anschaut, welche jetzt Aufklärung durch Gehirnwäsche versuchen zubetreiben, zeigt sich deutlich die Gefahr für Delitzschs Jugend. So erinnert die jüngste Aussage von Eva-Siegel Rudolph, Leiterin des städtischen Schul- und Kulturamtes, Rechtsextremismus stamme aus der Erziehung der Eltern, stark an die kürzlich gemachten Aussagen des Ministerpräsidenten Sachsen Anhalts Wolfgang Böhmer (CDU), welcher die Kindstötungen in den neuen Bundesländern als Mittel der Familienplanung sieht. Somit findet dieses System der brD immer wieder Gründe und Ursachen für soziale Aufschreie, Elend und Not bei anderen, ablenkend von der eigenen Schuld.

Desweiteren fällt hier der Name Volker Kabelitz, selbsternannter Rechtsextremismus- Experte, welcher lieber die gesellschaftliche Ausschlusstaktik ala DDR fährt anstatt Perspektiven für extreme Jugendliche zu schaffen. So zeigte er sich 2002 mit hauptverantwortlich für die Ausgrenzung aller nationaler Jugendlichen aus den Angeboten des schwer umstrittenen Jugendhauses „YOZ“. Auch hier galt schon damals, inhaltliche Auseinandersetzung – null. Das zur gleichen Zeit Ermittlungen gegen den involvierten Verein FUJD wegen Verdachts der Förderung von Prostitution und Drogendealerei geführt wurden, welche ganz plötzlich ohne mediale Aufklärung eingestellt wurden, zeigt deutlich das Versagen der Stadt Delitzsch im Umgang mit seiner Jugendkultur und dem Auftrag des Jugendschutzes.

Im Hinblick auf die Gefahr von Links gründet sich in den kommenden Tagen die Arbeitsgruppe „Demokratische Volksverhetzung und linke Gewalt“ Diese überregionale Gruppe wird sich schwerpunktmäßig der Aufklärung über Systemdenunzianten, dem Demokratieverständnis der brD sowie Linksextremismus in all seinen Formen und Auswüchsen widmen. Die Arbeit der Schergen aus den Amtsstuben wird also einen gehörigen Kontrast bekommen und somit aktiv zu Meinungsbildung beitragen.

GehDenken ?

Gepostet von Test am 22 - Februar - 2008 Kommentar schreiben

In diesen Tagen und Wochen besuchen viele in ihrem nationalen Empfinden und ihrer ehrlichen Fähigkeit zur Trauer intakt gebliebene Deutsche die zahlreichen Kriegsgräberstätten, um die gefallenen und dort beigesetzten Söhne unseres Volkes zu ehren.
Oder sie nehmen an Trauermärschen wie dem von Dresden teil, um den –zig Tausenden zivilen Opfern des alliierten Bombenterrors im zweiten Weltkrieg zu gedenken.

Man sollte meinen, dies sei für ein Volk wie das Deutsche etwas ganz Normales; man sollte meinen, daß eine solche Erinnerungskultur nicht nur Bedürfnis der Hinterbliebenen, sondern auch Anliegen des Staates sein müßte.

Doch weit gefehlt!

Die derzeit herrschende politische Kaste in Deutschland ist zu großen Teilen weit davon entfernt, sich der Millionen Toten unseres Volkes würdig zu erweisen.
Es gibt zwar hunderte oder tausende Mahnmale und Gedenkstätten, die mit staatlicher Förderung die deutsche Schmach, Schuld und Schande thematisieren und zementieren, die aber bei gründlicher Betrachtung gelinde gesagt mit Vorsicht zu genießen sind. Es gibt kaum noch würdige Orte des Gedenkens an unsere Soldaten und die zivilen Opfer der Kriege.

Interessierte Kreise des deutschen Polit- und Medienkartells überbieten sich darin, diese wenigen Orte, die oftmals auch durch privates Engagement und Geld entstanden sind, nach ihrem Gusto umzugestalten und umzudeuten.

Zum Beispiel Halbe.
Im Kessel von Halbe sind 1945 auf einem Gebiet von ca. 100 qkm binnen dreier Tage wenigstens 40 000 deutsche Soldaten, Flüchtlinge und Zivilisten von sowjetischen Truppen zsammengeschossen worden. Die Gebeine liegen jetzt noch in den Wäldern. 20 000 zum großen Teil namenlose Soldaten und Zivilisten sind auf dem Waldfriedhof von Halbe bestattet worden.
Brandenburgs “Demokraten” organisierten im Jahr 2006 ein aus der Steuer bezahltes “Fest der Demokraten”, mit Rockmusik und reichlich Bier vorm Friedhof, um gegen Rechts zu protestieren und einen Trauermarsch tausender Nationaler widerrechtlich zu blockieren.

Ein trauriger Höhepunkt in dieser Reihe war die Schändung und Zerstörung des Ehrenmals für 20 000 gefallene und vermißte Soldaten des 1. SS-Panzerkorps ( 1. und 12. SS-Panzerdivision) im rheinland-pfälzischen Marienfels im Jahr 2004. Angeheizt durch fortwährende Hetze des SPD-Bürgermeisters  und des evangelischen Ortspfarrers kamen in einer Nacht- und Nebelaktion wackere Antifaschisten mit schwerem Gerät , schleiften das tonnenschwere Denkmal und schändeten dabei noch Gräber.
Das Ehrenmal trug die Inschrift: “Die Toten der Kriege mahnen die Welt zum Frieden”
Der Verbandsgemeindebürgermeister R. Friesenhahn äußerte, er verspüre ein “Jubelgefühl” beim Gedanken an die Entfernung des Denkmals…  kriminalistische und juristische Bearbeitung? Journalistische Aufarbeitung? Nichts!

Wäre Gleiches in Berlin-Friedrichshain (Ehrenmal für die Rote Armee, erbaut mit dem Granit aus der Reichskanzlei) oder benachbarten Orten geschehen, der ‘Staatsschutz’ wäre mit Hundertschaften angerückt und der Aufschrei der Anständigen würde uns heute noch in den Ohren gellen. Würde der alljährliche Gedenkzug für die Gründer der Kommunistischen Partei Deutschlands, Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, in Berlin durch “Rechte” blockiert, liefe der Justizapparat wahrscheinlich heiß.

Geert Mackenroth (CDU), Justizminister des Freistaates Sachsen, äußerte in verstiegener Semantik im Februar 2008 im Landtag: “Rechtsextremistische Gruppen führen ihre Aufmärsche immer öfter bewußt an Orten und Tagen durch, die eine besondere symbolische Bedeutung haben.
Damit wollen sie die Opfer zusätzlich verhöhnen, historische Zusammenhänge verfälschen und fremde Traditionen für sich vereinnahmen.”  (LVZ, 12.02.2008)

Ein Gedenkmarsch an die Opfer der Zerstörung Dresdens, die nichts mehr mit dem militärischen Kriegsausgang zu tun hatte und ausschließlich Zivilisten traf, verhöhnt eben diese Opfer?
Nach der Logik von Mackenroht & Co anscheinend schon.
Deshalb werden in Deutschland Gesetze geschmiedet, die ein Gedenken an die eigenen Opfer rechtsstaatlich verbieten sollen.

Die niederträchtigen Parolen der von diversen staatlich gestützten Vereinen, von SPD, PDS, CDU … etc  geförderten Antifa sprechen Bände: “Nie wieder Deutschland”, “Alles Gute kommt von oben” und “Do it again, Bomberharris”
Normalerweise sollte im Rechtsstaat BRD diesbezüglich § 130 Abs. 1 StGB greifen.
Welcher Anwalt aber würde dafür eine seiner beiden Hände ins Feuer legen, im freiesten Staat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat? Einem Herrn Mackenroht entgeht dies natürlich. Oder hat man ihm und seinesgleichen bei einem Fläschchen Cognac zu verstehen gegeben, wohin der Hase zu laufen hat?
Wir sollten zur Kenntnis nehmen, daß der vielgepriesene deutsche Rechtsstaat politisch gesteuert und dominiert wird.

Stadtabgeordnete der Bündnis 90/Grüne waren es, die in Dresden gezielt und geplant das Gedenken störten, indem sie aus den Fenstern ihrer Büros im Rathaus während einer Schweigeminute  via Hightech-Equipment ihr Hitparadengedudel abspielten.

Ich empfehle allen noch nicht von Drogen, Alkohol und Bestechung zerrütteten Existenzen eine Taxifahrt nach Paris, um sich dort den Arc de Triomphe anzusehen. Oder Washington DC. , wo in einer Granitmauer die Namen aller für die USA Gefallenen eingemeißelt sind.

GehDenken  war das Motto der Demokraten, um Gedenken, Trauer und Nachdenken zu verhindern. Dieser ach so witzige Spruch wird den Damen und Herren noch schwer auf die Füße fallen!

van Straalen

21.02.08 Internationaler Tag der Muttersprache – Was ist von der Deutschen noch übrig?

Gepostet von Test am 22 - Februar - 2008 Kommentar schreiben

Der ehemalige Verlagsleiter des „Stern“ Wolf Schneider bringt es in seinem neuen Buch „Ist Denglisch dämlich?“ auf den Punkt – Die Deutschen lieben ihre Sprache nicht! Die Globalisierung macht selbst vor der Sprache nicht halt. Im Fall der Deutschen Muttersprache ist hier eher von einer Amerikanisierung auszugehen. Was uns in der Werbeindustrie, in der Nahrungsmittelwirtschaft oder einfach im alltäglichen Leben bereits als selbstverständlich erscheint, hält nun auch favoritisiert Einzug auf Kongressen, Wirtschaft und Politik. Die Anbiederei an die Westmächte durch Verwendung der englischen Sprache.

In keinem anderen nichtenglischen Land Europas wird die eigene Muttersprache so stark mit der englischen durchsetzt, wie es in der brD der Fall ist. Nachdem den Deutschen ihr Traditionsbewusstsein, ihre Geschichte und ihre großen Namen genommen wurden, befinden wir uns in einer weiteren wichtigen Phase der geplanten Entdeutschung durch die Kapital-Globalisten. Wenn man bedenkt, das über 60% der Deutschen gar kein Englisch sprechen oder verstehen können sowie weitere lediglich eines miserablen Schulenglisch mächtig sind, mutet es einem schon als unterbewusste Zwangsdoktrin an, wenn man sich einfach mal in der eigenen Stadt oder im eigenen Haushalt umschaut.

Man geht eben nicht mehr einkaufen, man geht shoppen. Man plaudert nicht mehr im Netz, man chattet. Aus dem Sichtfeld wird ein Display, der Netzhandel zum e-commerce, der Handzettel zum Flyer, die Pauschale zur Flatrate, aus der Auskunft der Service Point u.s.w.u.s.f.  In Deutschland kursiert eine Vielzahl an englischen Floskeln, welche zwar benutzt aber nicht verstanden werden. So kommt es vor, dass wir Deutschen mit Begriffen um uns werfen, welche keinen Sinn im englischen ergeben würden. So z.B. SAT 1, der Sender warb bis zum Jahre 2003 mit dem Werbespruch „Powered by emotion“. Dann erfuhr der Sender, dass zwei Drittel der Fernsehteilnehmer keine Ahnung hatten, was das heißen sollte – ja dass einige sich Übersetzungen zurechtlegten wie „Kraft durch Freude“ oder „Von Gefühlen gepudert“. Und so lautet der Werbespruch seit 2004: „SAT 1 zeigt’s allen“.

Andere Konzerne verfügten Zeitlang über völlig zwecklose Werbesprüche, da sie niemand verstand. So z.B. RWE mit seinem Spruch One group, multi utilities. Heute heißt er „Alles aus einer Hand“.

Besonders die Jugend ist betroffen von der Zerstörung ihrer Muttersprache, so vermischen 60% aller Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bis zu zwei Drittel aller gesprochener Sätze mit englischen Schlagwörtern, die Konsequenzen daraus erkennen wir deutlich in den PISA-Studien. Weit über die Hälfte aller Jugendlichen haben extreme Schwächen in Rechtschreibung und Grammatik. Der älteren Generation wird es zunehmend schwieriger, die Jugend überhaupt noch zu verstehen.

Die Deutsche Sprache als meistgesprochene Sprache der Europäischen Union und Sammelbecken der Weltliteratur darf nicht zum Opfer eines „One World“ – „Eine Welt“ – Gebildes werden, welches um uns herum wütet um Völker mit dem Ziel des globalen Einheitsbreis, zu entwurzeln um sich die Finanzherrschaft weltweit zu sichern. Treten sie dieser Verstümmelung unserer Herkunft und Bedeutung endlich entgegen und sprechen sie DEUTSCH in DEUTSCHLAND!

„Das Faß ist voll, übervoll!“

Gepostet von Test am 22 - Februar - 2008 Kommentar schreiben

Aktenlage belegt Milbradts Verantwortung für Dubliner Risikogeschäfte – NPD fordert Ministerpräsidenten erneut zum Rücktritt auf

Die NPD sieht in der nun von der „Leipziger Volkszeitung“ veröffentlichten neuen Aktenlage über riskante Geschäftspraktiken der Sächsischen Landesbank in Dublin einen weiteren Rücktrittsgrund für Ministerpräsident Georg Milbradt.

Die Fraktion äußerte heute zu den nun bekanntgewordenen Interna:

„Durch die nun an die Öffentlichkeit geratenen Akten ist der Ministerpräsident endgültig als Lügner enttarnt worden. Noch am 10. Februar hat Milbradt in einem Interview mit der ‚Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung geäußert, daß er keinerlei Verantwortung für die Geschäfte der Bank trage. Milbradt verstieg sich sogar zu der Äußerung, daß es doch grotesk sei, anzunehmen, daß ein Ministerpräsident der oberste Bankmanager sei.

Die nun in der ‚Leipziger Volkszeitung veröffentlichten Akten zeichnen ein diametral anderes Bild der Verantwortlichkeiten. Laut einem Protokoll einer internen Sitzung des Präsidialausschusses der SachsenLB vom 9. Juni 2000 in Leipzig war es der Ministerpräsident höchstselbst, der die grundsätzliche Neuorientierung der Bank auf die internationalen Finanzmärkte forciert hat.

Geradezu unfaßbar ist es, daß Milbradt den Standort Dublin ins Auge faßte, um dort die nach dem Kreditwesengesetz gültigen Großkreditobergrenzen zu umgehen. Es wird genau zu prüfen sein, ob Milbradts Verhalten nicht vielleicht sogar die Grenzen zur Kriminalität überschritten hat. Die Aufsicht hat sogar mehrfach versucht, dem offensichtlich von allen guten Finanzgeistern verlassenen Milbradt noch in den Arm zu fallen. Noch am 28. April 2000 monierte die Aufsicht, daß eine wirksame Großrisikosteuerung bei der SachsenLB Europe in Dublin offensichtlich nicht besteht. Trotzdem steuerte der Ministerpräsident die Bank geradezu sehenden Auges in den Abgrund!

Ein Geschmäckle hat es auch, wenn man im Protokoll des Präsidialausschusses nachlesen muß, daß Milbradt den Standort Irland auch wegen dort zu realisierender Steuervorteile präferierte. Es kann wohl kaum der Existenzzweck einer Landesbank sein, jedes gerade noch legale Steuerschlupfloch zu finden, um somit möglichst wenige Steuerzahlungen an die Allgemeinheit zurückfließen zu lassen. Genau diese Mentalität ist es, die deutsche Manager und Beamten auch massenhaft zu Steuerhinterziehern werden läßt, ohne daß diese dabei ein schlechtes Gewissen haben.

Das Faß ist nicht nur voll, es ist übervoll. Der Ministerpräsident muß zurücktreten!“

NPD-Sachsen

BVG: Die Äußerung “Todesstrafe für Kinderschänder” ist erlaubt

Gepostet von Test am 18 - Februar - 2008 Kommentar schreiben

Heute können wir wieder einmal über eine erfreuliche Entscheidung im Zusammenhang mit § 130 StGB (Volksverhetzung) berichten: Immer wieder fordern politisch unkorrekte Deutsche, Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergehen, härter zu bestrafen. Volkstümlich, verkürzt und zugespitzt ausgedrückt, wird dies häufig auf die Formel “Todesstrafe für Kinderschänder!” gebracht und auf Flugblättern, Tonträgern und in Versammlungen gefordert. Sie sollte auch das Thema einer Versammlung sein.

Der Landrat von Kleve sah in diesem Versammlungsmotto aber nicht nur einen Verstoß gegen das Verbot der Todesstrafe, das in Art. 102 GG festgelegt ist, sondern auch eine Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Der Landrat war der Meinung, daß die Sexualstraftäter ein durch § 130 StGB geschützter “Teil der Bevölkerung” seien und daß ihnen durch diese Forderung die Menschenwürde abgesprochen und gegen sie zum Haß aufgestachelt werde. (Nur nebenbei sei bemerkt, daß es einhellige Meinung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
ist, daß z.B. “die Deutschen”, “die Soldaten der Wehrmacht” und “die Vertriebenen” keine durch § 130 StGB geschützte Teile der Bevölkerung sind).

Der Landrat verbot daher die Versammlung, das VG Düsseldorf und das OVG Münster bestätigten das Verbot. Erst das BVerfG hob das Versammlungsverbot auf und stellte in seinem Beschluß vom 01.12.2007, Az. 1 BvR 1041/07, fest, daß die Forderung nach “Todesstrafe für Kinderschänder” eine unter die Meinungsfreiheit fallende Äußerung ist.

Das Deutsche Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. bittet daher um folgendes:

1) Gegen Strafverfahren und Versammlungsverbote legen Sie bitte Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
2) Fordern Sie die oben genannte Entscheidung aus unserem Archiv an.
3) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de